Besuche in der Forensik: Hindernisse und ein Versuch, ehrenamtlich tätig zu sein
Ein Besuch in einer Forensischen Psychiatrie ähnelt einem Besuch im Gefängnis:
Man muss sich ein paar Tage vorher bei der Klinik anmelden, wird in einer
Sicherheitskontrolle auf Drogen, Waffen, Handys und andere verbotenen Dinge
durchsucht und dann in ein Besucherzimmer geleitet. Solange das Verfahren
vor Gericht noch läuft, muss dies jeden Besuch zuvor genehmigen. Dann sitzt
der Pfleger am Nebentisch hinter seiner Zeitung, hört alles mit, passt auf dass
nichts über den Tisch gereicht wird und nach längstens 30 Minuten ist Schluss.
Nach dem Urteil entfällt die Überwachung und die Besuche können je nach
Station auch länger dauern. Jahre später, wenn die Lockerungsstufe
unbegleitete Ausgänge in den Park oder die Umgebung zulässt, kann man sich
auch ohne Kontrolle im Park treffen. Dann wird der Patient bei seiner Rückkehr
in die Station durchsucht.
Die je nach Station und Lockerungsstufe unterschiedlichen Klinikregeln müssen
peinlich genau eingehalten werden. Bei Verstößen droht ein Besuchsverbot.
Das haben wir bei einer Besucherin erlebt, die ein Feuerzeug in ihrer
Handtasche vergessen hatte. Unsere Tochter war lange in einer forensischen
Klinik. Wir haben sie dort oft besucht und manchmal unerfreuliche Situationen
erlebt. Alle vorher eingeholten Erlaubnisse können eingeschränkt oder
widerrufen werden. Einmal wurde sogar die Besuchserlaubnis des Gerichts
nicht akzeptiert, da der Klinik eine andere Version vorlag.
Wir haben gelernt, bei mitgebrachten Lebensmitteln und Kosmetika zuvor
genau die Liste der Inhaltsstoffe zu studieren. Einmal wurde uns fast der Besuch
untersagt, weil wir übersehen hatten, dass die Walnusspralinen Alkohol
enthielten. Ein andermal, bei Baumkuchen, hatten wir es gerade noch
rechtzeitig gemerkt. Ein Gesichtswasser galt als regelwidrig, weil ein Stoff drin
war, in dessen Bezeichnung „-alkohol“ vorkam. Ärger gab es auch mit
Permanent-Filzschreibern, die durften wir zwar übergeben, aber der Pfleger
wurde später dafür gerügt. Unsere Tochter hatte sie als Ersatz für verbotenen
Nagellack verwendet.
Einige Male wurden Besuche kurzfristig untersagt, weil unsere Tochter gegen
Regeln verstoßen hätte. So kam sie in den „Bunker“, weil ein Einwegrasierer
zerbrochen und der Scherkopf verschwunden war. Ein anderes Mal, da hatte sie
bereits die Lockerung, mit der sie in die Forensik-interne Cafeteria durfte, war
auf dem Weg dorthin an der letzten Schleuse Schluss. Statt in die gemütliche
Cafeteria führte uns der Pfleger zurück zur Station und dort ins kahle
Besucherzimmer. Unsere Tochter hatte Arbeitstermine versäumt, da konnte
man sie ja nicht mit einem Besuch der Cafeteria belohnen!
Auch später mit Parkausgang muss man aufpassen: Es gibt unsichtbare
Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Gehört der Weg über die
Wiese noch zum Park? Darf man die Straße überqueren? Mal eben im
Supermarkt eine Cola zu holen könnte als Fluchtversuch gewertet werden.
Genug der Vorrede, nun zu unserem Versuch, ehrenamtlich zu helfen:
Viele Jahre später, bereits in die Bewährung entlassen, ist unsere Tochter
plötzlich gestorben. Bei einem Gespräch mit ihrer Anwältin haben wir ihr
unsere Hilfe angeboten, wenn wir für andere Angehörige oder für Patienten
etwas tun könnten.
Rund ein Jahr später kam die Anwältin darauf zurück: Einer Klientin könne es in
ihrer positiven Entwicklung helfen, wenn wir sie ab und zu besuchen und mit
ihr im Park oder in der Umgebung spazieren gehen. Ihre Eltern könnten sie nur
selten besuchen, weil sie zu weit weg wohnen.
Wir waren gerne bereit uns mit der Klientin zu treffen, sofern auch die Klinik
zustimmt. Es war Frühling und wir stellten uns einen schönen Spaziergang in
der Osterzeit vor. Es hieß, die Patientin freue sich auf uns und die Klinik würde
sich bei uns melden und einen Termin vereinbaren. Doch Ostern ging vorbei ohne Anruf von der Klinik. Ende April hieß es bei der Anwältin, man warte die nächste Anhörung vor Gericht ab, die finde demnächst statt. Der Mai verging – kein Anruf. Ebenso in den Folgemonaten. Von der Anwältin hieß es, die Klinik sei wohl nicht interessiert.
Wir wollten wissen was los ist – mittlerweile war es Oktober – und haben uns an
die Patientenfürsprecher gewendet. Die stellten Kontakt zur Station her, wo wir
an die Casemanagerin der Patientin verwiesen wurden. Die sei aber gerade
nicht im Haus. Das war auch in den folgenden Wochen so. Schließlich erfuhren
wir, sie sei für längere Zeit krank und es sei noch keine Vertretung bestimmt.
Die Patientenfürsprecher sagten zu, uns zu informieren, wenn die Krankheitsvertretung geklärt ist. Das sei aber erst Anfang Januar möglich, jetzt vor
Weihnachten würde da nichts passieren.
Mitte Januar: Die Patientenfürsprecher hatten uns vergessen. Immerhin gab es
jetzt eine Krankheitsvertretung. Wir konnten sie telefonisch erreichen und nach
Klärung mit der Klinikleitung für Mitte Februar einen Termin vereinbaren. Der
musste aus organisatorischen Gründen auf Anfang März verschoben werden.
Der Tag kam, noch ein paar Stunden bis zum Besuch, da rief die Klinik an: Die
Vertreterin sei jetzt selbst krank und der Besuch nicht möglich. Zwei Wochen
später war sie wieder im Dienst. Doch nun, sagte sie, sei ihre Aufgabe als
Vertretung beendet. Eine andere Therapeutin wäre nun zuständig. Die müsse
sich erst einarbeiten und würde sich in der kommenden Woche bei uns melden.
Nach zwei Wochen haben wir bei ihr angerufen. Sie sagte, eine Terminvereinbarung
für ein Treffen sei erst nach ihrem Urlaub möglich.
Ein weiterer Monat verging, dann konnten wir einen Termin im Mai vereinbaren. Der Mai ist gekommen, der Besuchstermin auch, wir fahren zur Klinik und melden uns an der Pforte an. Nach der Einlasskontrolle treffen wir die Casemanagerin nun persönlich – doch nicht die Patientin. Die ist nicht da. Sie ist weg zum Probewohnen in der Einrichtung, die für sie nach der Entlassung vorgesehen ist. Uns hatte man vergessen.
Die Casemanagerin hat prinzipiell nichts gegen ehrenamtliche Besuche, doch in
diesem Fall sei es der falsche Zeitpunkt. Die Patientin müsse sich jetzt ja auf
viele neue Personen aus der Wohneinrichtung einstellen und es könne sie
überfordern, wenn wir auch noch dazukämen. Auch hätte sie eine schwierige
Persönlichkeit. Nach der Rückkehr aus dem Probewohnen werde sie mit ihr
besprechen, ob ein Besuch durch uns erwünscht sei, und uns dann anrufen.
Mittlerweile sind drei weitere Monate vergangen. Es gab keinen Anruf.
Was macht es wohl mit einer Patientin, wenn ihr über ein Jahr lang immer
wieder ein Besuch angekündigt wird, der dann nicht kommt?
von Frieda
Diese Geschichte wurde uns im Rahmen der bundesweiten Aktion „Angehörige machen Geschichte(n)“ zugesandt.
Kontakt: kontakt@angehoerige-im-mittelpunkt.de
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Traurig traurig traurig, das würde bei einem Politiker-Kind mit Sicherheit anders laufen.
Was kann man gegen diese ungeheuerliche Ungerechtigkeit und entwürdigendes Verhalten gegenüber der kranken Frau tun? Gibt es da nicht „Hilfestellen“ die da eingreifen? Bitte um Antwort wenn sie irgendjemand weiß!
Vielen Dank