München, 28. Juli 2020 – Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e. V. (LApK e. V.) unterstützt Resolution des Bezirkstags von Oberbayern zur bedarfsgerechten Beteiligung am Rettungsschirm durch Bund und Freistaat.
Aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten und geschätzten Steuerausfälle in Milliardenhöhe bei Gemeinden, Städten und Landkreisen fürchten auch die Bayerischen Bezirke, die sich über eine Bezirksumlage finanzieren, mit monetären Einbußen rechnen zu müssen. Um mögliche Engpässe und damit Qualitätseinbußen für soziale Einrichtungen, Leistungen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen als auch bei der psychiatrischen Versorgung zu verhindern, verabschiedete der Bezirkstag von Oberbayern eine Resolution. Diese fordert von Bund und Freistaat eine direkte Beteiligung an den Mitteln eines kommunalen Rettungsschirms. „Bei der Verteilung der Rettungsschirm-Mittel müssen die Bezirke ausreichend und direkt berücksichtigt werden“, verlangen die Mitglieder des Bezirkstags.
Alexandra Chuonyo, Leiterin der LApK-Geschäftsstelle, äußert ihre Sorgen um die Mehrbelastung der Angehörigen, wenn es zu Einsparungen bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf, und vor allem auch zu Qualitätseinbußen und Engpässen bei der psychiatrischen Versorgung kommt.
„Die Angehörigen sind immer diejenigen, die bei der Fürsorge und Pflege einspringen, wenn es Lücken im Versorgungssystem gibt. Gerade während der Corona bedingten Schließungen von Einrichtungen wie Tagesstätten und Tagespflege oder Aufnahmestopps in Kliniken, Wohnheimen und therapeutischen Wohngemeinschaften, waren die Angehörigen sehr gefordert. Angehörige können nicht schließen! Sie pflegen und betreuen weiter, auch wenn das oft über ihre eigene Belastungsgrenze hinausgeht. Das darf aber nicht zum Alltag werden, sonst haben wir die Angehörigen als die nächsten, die selbst Hilfe benötigen. Wir brauchen professionelle, qualitativ hochwertige Behandlungs- und Betreuungsangebote für alle Menschen. Und da sprechen wir nicht von Einzelnen oder einen kleinen Personengruppe!“
Wir als Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V. werden zunehmend von belasteten Angehörigen kontaktiert. Würden wir selbst von Sparmaßnahmen betroffen, wäre dies ein harter Einschnitt für unsere Unterstützungsangebote für Angehörige, wie Karl Heinz Möhrmann, erster Vorsitzender des LApK e. V., betont: „Wir, als die größte Interessenvertretung von Angehörigen von psychisch erkrankten Menschen in Bayern, wären ohne die notwendige Förderung des Bayerischen Bezirkstags nicht da, wo wir jetzt sind. Dank der jährlich zuverlässigen Unterstützung können wir Angehörigen mit teils psychisch schwer erkrankten Nahestehenden mittels Einzelberatung, Rechtsberatung und einem bayernweiten Netzwerk an Selbsthilfegruppen aktiv helfen und sie in ihrer Situation stützen.“
Deshalb unterstützt der LApK e. V. ausdrücklich die einstimmig verabschiedete Resolution und hofft, dass die Bezirke bei der Verteilung der Rettungsschirm-Mittel ausreichend berücksichtigt werden.
Sind Sie selbst eine Angehörige oder ein Angehöriger und suchen Hilfe? Der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e. V. und seine Mitgliedervereine und Selbsthilfegruppen unterstützen Angehörige von psychisch erkrankten Menschen seit mehr als 30 Jahren in Form von Einzelberatung, Rechtsberatung, Gruppentreffen und vielen weiteren Angeboten.
Der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V. ist die gemeinnützige Dachorganisation der bayerischen Angehörigen-Selbsthilfe. In ihm sind sowohl Einzelmitglieder als auch Selbsthilfegruppen und Selbsthilfevereine zusammengeschlossen. Der Landesverband besteht seit 1990 und hat 2.500 Mitglieder (Stand 2020). Der Landesverband ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er ist aktives Mitglied im Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. mit Sitz in Bonn.
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