Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Vierten Modernisierungsgesetz Bayern

München, 05. August 2025 – Im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Modernisierung und Entbürokratisierung ist unter § 24 (Seite 18) vorgesehen, die Psychiatrieberichterstattung aus dem BayPsychKHG zu streichen. Ein Manko der „bayerischen Psychiatrie“ war es jedoch lange Zeit, dass kaum jemand wusste, welche Angebote es für wen und wo gab. Es darf ja nicht vergessen werden, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung ein- oder mehrmals im Leben behandlungsbedürftig psychisch erkrankt. Der Informationsbedarf der Bevölkerung im Allgemeinen und für die verantwortlichen Entscheidungsträger im Besonderen ist also riesig. Daher war es eine große Errungenschaft des BayPsychKHG, dass die Berichtspflicht aufgenommen und damit Transparenz hergestellt werden konnte.

Nun soll dieser Psychiatriebericht nach nur zwei Ausgaben dem Rotstift zum Opfer fallen, obwohl die bisherigen Psychiatrieberichte deutlich zeigen, dass es einen enormen und zunehmend steigenden Bedarf an Versorgungsangeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen in allen Altersgruppierungen gibt.

Wenn bisher der Eindruck entstanden ist, dass dieser Bericht nicht viel bewirke, sind das die falschen Rückschlüsse. Nur durch eine ehrliche Bestandsaufnahme können Ziele verändert und neu gesetzt werden. Es braucht hier dringend Licht im Dunkel und eine Basis für tragfähige Zukunftsplanungen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen. Im Bereich der psychiatrischen Versorgung sind immer noch Lücken, die sich nicht nur durch die Aufdeckung von Missständen, sondern auch durch Änderungen in der Haltung und des Bewusstwerdens der in diesem Bereich Tätigen schließen lassen. Unter anderem war im Laufe der Erarbeitung der bisherigen Berichte eine deutlich bessere Wahrnehmung der Belange von Angehörigen psychisch erkrankter Menschen zu vermerken. Doch trotz der verbesserten Wahrnehmung sind Angehörige noch nicht selbstverständlicher Teil des Versorgungssystems.

Bewusstseins- und Haltungsänderungen sind immer ein langwieriger Prozess und können nur in gemeinsamen Bemühungen und Gesprächen erfolgen. Deswegen war und ist gerade diese multiprofessionelle Zusammenarbeit zur Erstellung des Psychiatrieberichtes eine sonst nirgendwo zu findende Plattform, um aus der Zurücksicht die nötigen Anstöße zu Veränderungen für die Zukunft zu sehen.

Wir halten es für wichtig, dass die Transparenz, die durch den Psychiatriebericht hergestellt wurde, erhalten bleibt. Daher würden wir dafür plädieren festzulegen, dass der Bericht zumindest alle 5 Jahre erscheint, statt von jeglichen Erscheinungsintervallen abzusehen.

Karl Heinz Möhrmann, ApK Bayern-Vorstand

>> Stellungnahme als Download

Wir werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.

Pressekontakt

Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (ApK Bayern)

Cordula Falk
Tel. : 0152 – 37686320

E-Mail: falk@lapk-bayern.de